Ameisensäure 60 % zur Reinigung, 1 L
Qualität - entspricht der Futtermittelzusatzstoffverordnung.
Wird in der Imkerei zur Reinigung- und Desinfektion, sowie zur Wachsmottenbekämpfung eingesetzt.
Diese Substanz ist kein zugelassenes Tierarzneimittel und darf daher nicht zur Behandlung ovn Bienen eingesetzt werden. Ein unzulässiger Einsatz zur Behandlung von Bienen gefährdet die Sicherheit des produzierten Honigs und anderer Produkte wie Propolis und Gelee Royal. Er kann nach §97 Abs. 2 Nr. 23 des Arzneimittelgesetzes mit eine Geldbuße von 25.000,- € geahndet werden.